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BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestiimung des zuständigen Gerichts hinsichtlich der Regelung über die elterliche Sorge während des Getrenntlebens der Eltern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Daran fehlt es hier schon deshalb, weil weder die Abgabe der Sache durch das Amtsgericht Schöneberg noch die Ablehnung der Übernahme des Verfahrens durch das Amtsgericht Arnsberg, die ohne Anhörung der Beteiligten erfolgt und ohne Bekanntgabe an diese in gerichtsinternen Aktenvermerken verfügt worden sind, als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen angesehen werden können (vgl. etwa BGH Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 FamRZ 1979, 790). - BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67
Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern
Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - …und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a). - BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Regelung der elterlichen Sorge während des …
Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - …und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a). - BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 562/80
Zuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Sorge in der Zeit des …
Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - …und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a). - BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts während des Getrenntlebens …
Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a).
- BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83
Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern
Mit der Trennung der Eltern erlangt ein Kind einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (§ 7 Abs, 2, § 11 BGB; BGKZ 48, 228, 233 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25« März 1981 - IVb ARZ 560/80, vom 15. April 1981 - IVb ARZ. 562/80 - und vorn 18. Mai 1983 - IVb ARZ 13/83;… MünchKomm/Gitter BGB § 11 Rdn. 5;… Erman/H. Westermann BGB 7. Auf1. § 11 Rdn. 4), Danach hat im vorliegenden Fall das Kind - wie seine Mutter - einen Wohnsitz in Berlin.